Kasko-Gutachten
Haben Sie den Schaden an ihrem Fahrzeug selbst verursacht oder ist der Verursacher flüchtig? Dann übernimmt ihre Kasko- Versicherung den Schaden.
Sowohl Teil- als auch Vollkaskoschäden können mittels eines Gutachtens reguliert werden. Da
hierbei aber die Versicherung Sie bei der Wahl eines Gutachters einschränken kann, müssen Sie vor dem Beauftragen eines Gutachters das mit ihrer Versicherung absprechen. Die Sachverständigenkosten für Kaskogutachten unterliegen einer
Rabattierten Abrechnung.
Falls Sie mit dem Gutachten der Versicherung nicht einverstanden sind und es anzweifeln, helfen wir Ihnen gerne mit einer Gutachten-Prüfung.