Kostenvoranschlag

Ist die Schadenssumme eines sog. Bagatellschadens geringer als 1000,- € (netto), so wird mittels eines Kostenvoranschlags abgerechnet.

Dieser enthält alle Angaben zum Fahrzeug, dem Unfall, detaillierte Schadensinformationen mit Auflistung der betroffenen Teile und bis zu vier Lichtbilder.

Kurzgutachten

Ist es nicht sicher, ob die Gutachtenkosten vom Unfallgegner übernommen werden (z.B. im Ausland), so bietet sich als kostengünstige Variante zum “großen” Gutachten das Kurzgutachten an.

Auch das Kurzgutachten enthält alle Angaben zum Fahrzeug und dem Unfall, sowie eine zusammenfassende Schadensbeschreibung, eine Auflistung der Summen nach Teilen, Lohnkosten, Lackierung, Wiederbeschaffungswert, restwert, Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer. Das kurzgutachten umfaßt eine Seite mit meist 2 Lichtbildern.


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