Gutachten
bei Haftpflichtschäden

Sind Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt, handelt es sich bei den Schäden an ihrem KFZ um Haftpflichtschäden, die von dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernommen werden müssen.

Ist der Schaden an ihrem KFZ voraussichtlich höher als 1000,- € (netto), empfiehlt es sich, auf jeden Fall ein Gutachten anfertigen zu lassen. Nur so ist sichergestellt, dass Sie alle ihnen zustehenden Forderungen geltend machen können.

Wir fertigen für Sie umfangreiche, mehrseitige gebundene Gutachten mit ca. 8 Lichtbildern, die das Schadensbild, die Unfalldaten, den empfohlenem Reparaturbedarf mit den Schadenssummen und alle anderen relevanten Wertangaben enthalten. Solch ein Gutachten dient auch als Grundlage einer fachgerechten Reparatur.

Die Gutachtenkosten werden bei einem Haftpflichtschaden vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen. Falls dies in Frage gestellt ist, z.B. bei einem Unfall im Ausland, erstellen wir Ihnen ein kostengünstiges Kurzgutachten.

Ein Bagatellschaden von unter 1000,- € muss mit einem Kostenvoranschlag abgerechnet werden (Info).

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